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AGB Haftungsausschluss Datenschutz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die
Erbringung von
Gebäudereiniger-Leistungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §
14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind
verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag
unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt,
wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor
Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
§ 3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden
Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn
der Auftraggeber nicht unverzüglich - spätestens bei
Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben
werden.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
§ 4 Aufmass
1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind
gemäß den Richtlinien für Vergabe und
Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des
Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten
Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und
Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur
für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder
Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.
§ 5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt
der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen,
insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen.
Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise
entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen
sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf
Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind,
haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm
ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht
unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt
zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des
Auftragnehmers.
§ 10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten,
soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG)
zulässig, EDV- mäßig gespeichert und
verwaltet werden.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der
übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen
Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der
ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am
nächsten kommt.
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